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Abfallentsorgung Drucker Icon

Die Gemeinde ist gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle zuständig. Das Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen Abfallsammelstellen zur Verfügung bzw. werden spezielle Sammelaktionen durchgeführt.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine betreffend Abfall entnehmen Sie bitte hier oder aus unserem Abfallkalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushalte der Gemeinde Bäretswil senden.

Beiliegendes Merkblatt im Abfallkalender gibt Aufschluss über die Sammeltour sowie die Entsorgungsstelle Bäretswil.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Der Gebührentarif gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
730.1 Abfallverordnung 1. August 2020
730.2 Abfallvollzugsverordnung 1. August 2020
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