Die Hundesteuer muss jährlich jeweils bis spätestens Ende März bezahlt werden. Sie erhalten automatisch eine Rechnung. Die Gebühren betragen Fr. 180.00 pro Jahr und Hund. Zu versteuern sind alle Hunde ab dem 3. Altersmonat.
Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten:
Vor der Anschaffung
Nach der Anschaffung
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung in der Hundehaltung zwingend sowohl der AMICUS (www.amicus.ch oder 0848 777 100) wie auch der Einwohnerkontrolle innert 10 Tagen gemeldet werden muss.
Rechtliche Grundlagen (kantonal)
Link zur kantonalen Gesetzgebung und alles was Sie über Hunde wissen müssen:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.veta.zh.ch
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerkontrolle | 044 939 90 40 | einwohnerkontrolle@baeretswil.ch |
Name | Download |
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