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Die Hundesteuer muss jährlich jeweils bis spätestens Ende März bezahlt werden. Sie erhalten automatisch eine Rechnung. Die Gebühren betragen Fr. 180.00 pro Jahr und Hund. Zu versteuern sind alle Hunde ab dem 3. Altersmonat.

Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten:

Vor der Anschaffung

  • Haftpflichtversicherung mit mind. 1 Mio. Deckung abschliessen
  • Sicherstellen, dass der gewünschte Hund nicht der Rassentypliste II angehört (verbotene Hunderassen)
  • Sicherstellen, dass der Hund bereits gechipt ist und bei Einfuhr aus dem Ausland mit den nötigen Impfungen und Papieren versehen ist

Nach der Anschaffung

  • Anmeldung des Hundes innert 10 Tagen bei der Gemeinde
    (hier zum Anmeldeformular)
  • Anmeldung des Hundes innert 10 Tagen bei der AMICUS (zentrale Hunderegistrierungsstelle)

Bitte beachten Sie, dass jede Änderung in der Hundehaltung zwingend sowohl der AMICUS (www.amicus.ch oder 0848 777 100) wie auch der Einwohnerkontrolle innert 10 Tagen gemeldet werden muss.

Rechtliche Grundlagen (kantonal)

  • Hundegesetz
  • Hundeverordnung

Link zur kantonalen Gesetzgebung und alles was Sie über Hunde wissen müssen:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter www.veta.zh.ch

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