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Tierische Abfälle Drucker Icon

  • bis 30kg => Werkhof
  • von 30 bis 200 kg => Sammelstelle "Steigbreite", Hinwil (365 Tage, rund um die Uhr)
  • ab 200kg => Abholdienst TMF Bazenheid: Telefon 071 931 15 22 (365 Tage, rund um die Uhr)
  • Kleintierkadaver (auf öffentlichem Grund) => Martin Scherrer, Telefon 079 670 78 19
  • Wildtiere => Kantonspolizei Telefon 117

Tipps

Haustiere bis 10 Kilogramm dürfen gemäss der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), Artikel 25, Anhang 7 auf Privatgrund begraben werden, vorausgesetzt, dass der Platz nicht in Grundwasserschutzzonen oder -arealen liegt sowie der Boden nicht vernässt, überschwemmungs-, steinschlag- oder rutschgefährdet ist. Das Tier darf nicht tiefer als 2 Meter über dem Grundwasserspiegel begraben werden und muss von einer mindestens 1,2 Meter dicken Erdschicht bedeckt sein. Auch muss berücksichtigt werden, dass für die Jahre nach dem Vergraben weder ein Umzug noch ein Gartenumbau geplant ist.

Tiere können auch kremiert werden, in Rüti ZH ist eines der rund sieben Tierkrematorien der Schweiz ansässig.

Sammelstellen

Tierische Abfälle
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