Per 1. Januar 2013 ist das revidierte Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Damit wurden die Aufgaben, welche bisher von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks Hinwil in Rüti übertragen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an die KESB in Rüti.
Montag - Freitag 08.30 - 11.30 / 13.30 - 16.00
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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200.1 | Statuten Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil | 1. Januar 2019 |
Name | Beschreibung |
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