Für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Gemeindestrassen ist das Personal der Gemeindewerke zusammen mit externen Fuhrhaltern im Auftrag der Gemeinde Bäretswil verantwortlich. Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Motorfahrzeuge die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bitten wir darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer/innen oder Mieter/innen der betreffenden Objekte. Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer eingetragen werden. Auch Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden.
Wir ersuchen alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise, die Ausrüstung sowie das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen und danken für Ihre Unterstützung im Interesse der Verkehrssicherheit.