Montag | 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr |
Dienstag - Donnerstag | 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Die Abteilung Hochbau ist für die Baubewilligungen, Raumplanung und Energie in der Gemeinde Bäretswil zuständig.
Die Grundlage für die Beurteilung von Baugesuchen bildet die Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die kommunale und kantonale Gesetzgebung.
Allgemeine Informationen rund ums Bauen sowie Baugesuchsformulare finden Sie auf der Website der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen.
Für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone finden Sie die wichtigsten Informationen auf der Website des Amtes für Raumplanung Kanton Zürich.
Bauausschreibungen
Hier gelangen Sie zu den aktuellen Bauausschreibungen.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung der Abteilung Hochbau bei der Abteilung Hochbau schriftlich einzureichen. Wer das Begehren nicht innerhalb dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt (§§ 315 bis 316 PBG).
Gebäudeversicherung
Jedes Gebäude mit einem Wert von mindestens Fr. 5'000.00 ist obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) versichert. Die Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert. Der Versicherungswert wird alle 12 bis 15 Jahre überprüft (Revisionsschätzung). Bauliche Änderungen können der Gebäudeversicherung mit entsprechenden Formularen gemeldet werden.
Bei grösseren Umbauvorhaben empfehlen wir eine Bauzeitversicherung bei der GVZ abzuschliessen.
Diese sowie weitere Informationen zur Gebäudeversicherung und zum Vorgehen im Schadenfall finden Sie auf der Website der GVZ.
Dokumente/Links:
Planungs- und Baugesetz (PBG)
Bau- und Zonenordnung
700.3 Merkblatt Baugesuch
700.4 Merkblatt Grenzabstände
Gebührenverordnung der Gemeinde Bäretswil
Adressliste Hochbau
Baugesuchformulare
In den Bereich Raumplanung fallen die Themen kommunale Richtplanung, Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Gestaltungs- und Quertierpläne.
Neue BZO sowie Teilrichtplan Verkehr und öffentliche Bauten an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2021 genehmigt
Die heutige BZO stammt aus dem Jahr 1994. Diese wurde mit dem behördenverbindlichen kommunalen Richtplan Verkehr und öffentliche Bauten überarbeitet und am 24. November 2021 von der Gemeindeversammlung angenommen und am 11. Mai 2022 von der Baudirektion Kanton Zürich genehmigt. Die Unterlagen zur BZO finden Sie in der Rubrik Rechtssammlung oder hier auf der Webseite Hochbau.
Dokumente/Links:
kommunaler Richtplan Verkehr und öffentliche Bauten
Im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms unterstützt die Gemeinde Ihre Bestrebungen zur Förderung von erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Liegenschaft. Die unterstützten Massnahmen und das Vorgehen finden Sie im Förderreglement für erneuerbare Energien.
Wollen Sie Ihr Gebäude modernisieren?
Hier finden Sie Informationen zu Beratungsangeboten und finanzieller Unterstützung der kantonalen Fachstelle.
Dokumente:
Energieleitbild der Gemeinde Bäretswil
Förderreglement für erneuerbare Energie der Gemeinde Bäretswil
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.2 | Gebührentarif | 1. Juli 2020 |
700.1 | Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Bäretswil | 8. Juli 2022 |
700.3 | Merkblatt Baugesuch der Gemeinde Bäretswil | 13. Juli 2022 |
700.4 | Merkblatt Grenzabstände der Gemeinde Bäretswil | 13. Juli 2022 |
710.2 | Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen | 13. Februar 2009 |
720.1 | Förderreglement für erneuerbare Energien | 1. September 2016 |
720.2 | Energieleitbild | 1. September 2016 |
Name | Beschreibung |
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