Für das Erstellen oder Abändern von Grabmalen ist beim Bestattungsamt eine Bewilligung einzuholen, da bezüglich Form, Grösse und Material Vorschriften bestehen. Vor Beginn der Ausführungsarbeiten ist das entsprechende Gesuchsformular im Doppel mit vollständigen Angaben über Material, Bearbeitung und Beschriftung sowie einer Zeichnung im Massstab 1:10 einzureichen. Der von Ihnen ausgewählte Bildhauer holt diese Bewilligung in der Regel bei uns direkt ein.
Die geltenden Vorschriften entnehmen Sie der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen.
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Gesuch_um_Bewilligung_eines_Grabmals.pdf (PDF, 644.46 kB) | Download | 0 | Gesuch_um_Bewilligung_eines_Grabmals.pdf |
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Bereich Bestattungsamt | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |