Für die Festsetzung der Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte ist nach wie vor die Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2009 vom 12. August 2009 massgebend.
In der Steuererklärung 2024 sind demzufolge weiterhin die Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte gemäss Neubewertung 2009 zu deklarieren.
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