Zusatzleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV und allfällige weitere Einkünfte die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken. Falls Sie eine eidgenössische Rente der AHV/IV, ein IV-Taggeld (mind. 6 Monate) oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.
Ihren provisorischen Anspruch auf Ergänzungsleistungen können Sie mit dem EL-Rechner der Pro Senectute berechnen.
Dokumente:
Anmeldeformular für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Links:
Kanton Zürich
SVA Zürich
Fachverband Zusatzleistungen
Pro Senectute
Montag | 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr |
Dienstag - Donnerstag | 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag durchgehend | 07.00 - 13.00 Uhr |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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