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Abteilung Soziales Drucker Icon

Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage?
Die Abteilung Soziales unterstützt Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Gerne leisten wir für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung.

Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren oder erfahren sie mehr über folgenden Link:

In Not geraten?

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 / 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag durchgehend 07.00 - 13.00 Uhr


Anspruch auf Sozialhilfe?

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bäretswil, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.

Sozialhilfe als letztes Netz
Die Sozialhilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeistlosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Kinder, Eltern, Enkel, Grosseltern fehlen. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität.

Am Bedarf ausgerichtet
Die Sozialhilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage nachgewiesen werden kann. Sie wird nur in der im Einzelfall effektiv benötigten Höhe ausbezahlt.

Engagement lohn sich
Wer sich bemüht, die eigene Situation zu verbessern, alles unternimmt, um sich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, soll besser gestellt werden. Das heisst zum Beispiel, dass Leistungen in Form von Erwerbsarbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Betreuung, beruflicher Qualifizierung usw. honoriert werden.

Aufgaben und Leistungen:
- Beratungen und Abklärungen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen
- Vermittlung sozialer, medizinischer, juristischer oder therapeutischer Hilfe
- Finanzielle Hilfe gem. den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhife)

Fragen betreffend Asylwesen und Integration in der Gemeinde richten Sie bitte an die ORS Schweiz.

Restprämienübernahme ohne Sozialhilfebezug "kleine Sozialhilfe"

Gehören Sie zu den Personen, welche Anspruch auf Sozialhilfe hätten, aber diese nicht beziehen möchten? Falls Ihr sozialhilferechtliches Existenzminimum nicht gedeckt ist, können Sie sich auch nur für die Übernahme der Krankenkassenprämien anmelden, ohne sich gleichzeitig für den Sozialhilfebezug anzumelden (kleine Sozialhilfe). Es haben nicht nur Personen, die tatsächlich Sozialhilfe beziehen, Anspruch auf die Prämienübernahme. Auch Personen, welche Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diese aber nicht beanspruchen möchten, können sich für die Übernahme der Krankenkassenprämien anmelden. Die Restprämienübernahme ohne gleichzeitigen Sozialhilfebezug fällt nicht unter die Meldepflicht gegenüber dem Migrationsamt und stellt keinen Bezug von wirtschaftlicher Hilfe dar.

Gerne prüft die Abteilung Soziales den Anspruch auf die „kleine Sozialhilfe“ für Einwohner/innen der Gemeinde Bäretswil/Adetswil.

Für weitere Informationen geht es hier zum Merkblatt der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich über die Restprämenübernahme ohne Sozialhilfebezug oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe

Benötigen Sie eine Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe für die beantragung der Niederlassungsbewilligung C, für die Einbürgerung oder andere Dinge? Dann bestellen Sie die Bestätigung telefonisch (044 939 90 41) oder per E-Mail (soziales@baeretswil.ch) bei der Abteilung Soziales.

Personen

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