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Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten Schweizer Bürger/in werden? Oder Sie sind Schweizer Bürger/in und möchten das Bürgerrecht von Bäretswil erwerben? Dann finden Sie nachfolgend Informationen dazu.

Verfahren für Schweizerbürger/innen (Erwerb Bäretswiler Bürgerrecht)

Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch bekommen Sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.

Um das Gemeindebürgerrecht von Bäretswil zu erwerben müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schweizer Staatsbürgerschaft (den Schweizer Pass besitzen)
  • Mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Bäretswil
  • In der Lage sein, für sich und die Familie aufzukommen
  • Gesicherter Lebensunterhalt, geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe, keine Steuerschulden, etc.
  • Keine Einträge im Strafregisterauszug für Privatpersonen

Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich vor Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann das Einbürgerungsformular sowie die Beilageblätter direkt hier auf der Website (weiter unten) oder es am Schalter der Abteilung Präsidiales bezogen werden.

Nach Eingang des Einbürgerungsgesuchs werden Ihre Unterlagen geprüft und im Anschluss dem Gemeinderat zum Entscheid überwiesen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 3 Monate.

Die Einbürgerungsgebühr von Schweizerinnen und Schweizer in die Gemeinde Bäretswil beläuft sich auf Fr. 150.00 (gem. Gebührentarif Bäretswil)

Gesuchunterlagen:
Einbürgerungsgesuch Schweizerinnen und Schweizer
Bescheinigung Abteilung Steuern
Beantragung Familienausweis / Personenstandsausweis
Weitere Koordinaten für die Beilagen-Beschaffung

Verfahren für ausländische Staatsangehörige (ordentliche Einbürgerung)

Am Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinde Bäretswil, das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, sowie das Staatssekretariat für Migration in Bern beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, grundsätzlich dauert ein Einbürgerungsverfahren ca. zwei Jahre.

Voraussetzungen und weitere Informationen
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen sowie weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website des Kantons Zürich.

Einreichung Einbürgerungsgesuch
Für die digitale Einreichung Ihres Gesuchs können Sie hier ein Konto eröffnen und das Einbürgerungsgesuch online einreichen. Für die Bewerbenden gilt das Prinzip "digital first": Wer sich einbürgern lassen möchte, soll das Gesuch möglichst elektronisch einreichen.

Postalische Gesuche können nur noch in Ausnahmefällen eingereicht werden. Wenden Sie sich dafür bitte an die Abteilung Präsidiales der Gemeinde Bäretswil.

Deutschtest / Grundkenntnistest
Die Gemeinde Bäretswil hat eine Leistungsvereinbarung mit der Akrotea.ch GmbH in Rüti vereinbart. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Kantonalen Deutschtest KDE sowie dem Grundkenntnistest wenden Sie sich bitte an:

Akrotea.ch GmbH
Joweid Zentrum 1
8630 Rüti ZH
Telefon 055 462 38 28
E-Mail: info@akrotea.ch

 

Verfahren für ausländische Staatsangehörige (erleichterte Einbürgerung)

Ein Einbürgerungsgesuch im erleichterten Verfahren ist aufgrund Heirat oder über den Weg der Drittgeneration möglich. Sämtliche Informationen und die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung finden Sie hier.

Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie hier. Das Gesuchformular erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Dieses können Sie unter Angabe der genauen Postadresse per E-Mail beim SEM  bestellen: ch@sem.admin.ch

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchformular inkl. Beilagen direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur ersten Prüfung an folgende Adresse:

Staatssekretariat für Migration SEM
Einbürgerung erleichtertes Verfahren
CH-3003 Bern

Wie das Verfahren nach Einreichung des Einbürgerungsgesuch weitergeht, entnehmen Sie dem Verfahrensablauf.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich am Schalter der Abteilung Präsidiales, 3. OG, Gemeindehaus.

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