Ab dem 1. Juli 2021 können ältere Arbeitslose, die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen beantragen.
Weitere Informationen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich sowie des Bundes.
Dokumente:
Online Anmeldeformular
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Zusatzleistungen AHV/IV | 044 939 90 49 | zusatzleistungen@baeretswil.ch |