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Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 12. Juni 2019 Drucker Icon

14. Juni 2019

Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Abnahme der Jahresrechnung und der Investitionsrechnung 2018 der vereinigten Politischen Gemeinde Bäretswil
  2. Teilrevision öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum
  3. Teilrevision privater Gestaltungsplan St. Michael
  4. Einbürgerung von Luljeta Surdulli geb. Isufi mit den Kindern Enri und Orik, Staatsangehörige von Kosovo

Allen Anträgen wurde zugestimmt.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtsachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist.

Im Übrigen können Personen, die besonders betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse haben (§ 21 VRG) gegen den entsprechenden Entscheid Ziff. 1 bis 3 innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs wegen Rechtsverletzung, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 15a, 8340 Hinwil erheben (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG).

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 18. Juni 2019 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

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